Schloss-Apotheke-Koblenz


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Ein schwieriger Anfang

in schwierigen Zeiten


Heinrich Nobbers wagte die Apothekengründung und musste dafür kämpfen

Aller Anfang ist schwer. Für Heinrich Nobbers, dem Gründer der Schloss-Apotheke, war er besonders schwer. Denn wer wie er im Jahr 1957 eine Apotheke eröffnen wollte, der konnte sich noch nicht auf die Niederlassungsfreiheit berufen. Diese wurde erst 1958 Gesetz.

Heinrich Nobbers wagte es trotzdem und bekam prompt die Macht der Behörden zu spüren. Sie wollten die gerade geöffnete Ladentür zur Offizin in der Schloßstraße 17 gar gleich wieder schließen. Doch der engagierte Apotheker ließ sich weder einschüchtern noch entmutigen. Er nahm den Kampf auf, verklagte das Land Rheinland-Pfalz und gewann den Rechtstreit. So war der Grundstein gelegt für das fortan stetig wachsende Unternehmen, das heute in der zweiten und dritten Familiengeneration, weithin bekannt vor allem für seine homöopathische Ausrichtung, auf sein 50-jähriges Bestehen zurückblicken kann.

Heinrich Nobbers

Aus kleinsten Anfängen
Aus kleinsten Anfängen entwickelte sich ein bedeutender Arzneiversorger in der Rhein-Mosel-Stadt. Und das Wachstum der Schloss-Apotheke ist noch nicht abgeschlossen. Den Schritt in die Zukunft haben auch die heutigen Inhaber, Dr. Otto und Ilselotte (geb. Nobbers) Eichele, längst gewagt. Im ersten und dritten Stock des Hauses ist eine apothekeneigene pharmazeutische Produktion entstanden.

Behördliche Verfügung
Eine heikle Situation. Am 7. August 1957 flatterte Heinrich Nobbers eine Verfügung der Polizeidirektion Koblenz im Haus: „… werden Sie aufgefordert, die von Ihnen in Koblenz, Schloßstraße 17-19 eröffnete Apotheke sofort zu schließen“. Vier Tage zuvor hatte die Bezirksregierung angeordnet, dass Apotheken, die ohne Konzession eröffnet wurden, sofort ihr Geschäft aufzugeben haben. Und für den Fall, dass der Apotheker sich dieser behördlichen Weisung nicht beugte, wurde ihm ein Zwangsgeld von 100 DM bzw. ersatzweise eine Zwangshaft von einer Woche angedroht.

Viele Stolpersteine
Außer den Behörden waren ansonsten alle froh über die Gründung in der Schloßstraße, insbesondere die Bevölkerung, die nun eine neue kompetente Anlaufstelle für die Versorgung mit Medikamenten hatte. Nicht, dass Heinrich Nobbers die Schwierigkeiten nicht hätte kommen sehen. Natürlich hatte er die Zulassung seiner Apotheke ordnungsgemäß beantragt, schon im Januar, ebenso wie deren amtliche Abnahme. Doch der Weg zu Genehmigungen war auch schon damals mit vielen Stolpersteinen gepflastert.

Genehmigung erstritten
Dabei wusste sich der Apotheken-Pionier durchaus im Recht, ehe er am 1. Juli 1957 die Tür zu seinem kleinen Laden, schon mit allem, was man für eine Apotheke auf dem Stand der Zeit brauchte, ausgerüstet, öffnete. Nobbers kannte das Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 22. November 1956, das den Weg für Apothekenneugründungen ebnete, indem es die Bedürfnisprüfung bei der Niederlassung eines Apothekers als verzichtbar befand. Nobbers legte es, wie es später auch gerichtlich bestätigt wurde, richtig aus. Anders die Überzeugung der Bezirksregierung. Sie berief sich auf einen Erlass der vorgesetzten Landesbehörde, der da lautete: „Alle Apotheken, die ohne das Ausschreibungsverfahren und damit ohne Konzession eröffnen, sind sofort zu schließen.“

Die Familie Nobbers in den 50er Jahren
Ilse, Margit, Ilselotte und Heinrich Nobbers

Klage gegen das Land
Nachdem die Bezirksregierung sich unter Berufung auf die Absicht des Ministerrates, gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs eine Normenkontrollklage anzustrengen, beharrlich weigerte, Heinrich Nobbers neue Apotheke abzunehmen und die Betriebserlaubnis zu erteilen, zog Nobbers vor das Oberverwaltungsgericht und verklagte das Land Rheinland-Pfalz vertreten durch die Bezirksregierung Koblenz. In einer dicken Akte lässt sich der Papier- und Nervenkrieg, den der Gründervater der Schloss-Apotheke seinerzeit mit Verwaltungen und Gerichten führte, nachlesen. Es ging schließlich nicht nur um die Versorgung der Bevölkerung, sondern auch um die Existenzgrundlage seiner jungen Familie.

Das erlösende Urteil
Am 9. Januar 1958 sprach der erste Senat des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz schließlich das erlösende Urteil in dem Prozess, den der mutige Koblenzer Apotheker gegen das Ministerium des Inneren von Rheinland-Pfalz angestrengt hatte: Das Ministerium wurde gerichtlich verpflichtet, Nobbers die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke in Koblenz zu erteilen und es musste darüber hinaus die Kosten des Verfahrens tragen. Auf 25 Seiten begründete das Gericht sein wegweisendes Urteil. Heinrich Nobbers hatte es geschafft. Er hatte seine Apotheke sozusagen in trockenen Tüchern noch ehe am 11. Juni 1958 das Karlsruher Bundesverfassungs-gericht jenes grundlegende Urteil fällte, das bis heute Apotheken in Deutschland die Niederlassungsfreiheit garantiert.

Der Gründer
Heinrich Nobbers erster Kontakt mit Koblenz war der mit einer Apotheke. Am Rhein-Mosel-Eck betrat er den Raum, der sein ganzes künftiges Leben prägen sollte. Hier baute er ein erfolgreiches Unternehmen auf, das nunmehr auf sein 50-jähriges Bestehen zurückblicken kann.
Geboren am 24. Januar 1902 in Oberhausen, wo sein Vater ein Dekorationsgeschäft betrieb, ging er nach dem Abitur zum Studium der Volkswirtschaft nach Jena. In der Apotheke am Jesuitenplatz in Koblenz, deren Inhaber sein Bundesbruder Ludwig Breitenbach war, fand Heinrich Nobbers eine erste Anstellung und entdeckte schnell seine Liebe zur Pharmazie.

Der Gründer in seiner neuen Apotheke, ...

Er schloss ein Pharmaziestudium in Frankfurt an, wurde approbierter Apotheker und arbeitete in München, wo er 1939 Ilse Büsing ehelichte. Dann war er in Bad Kissingen und Kaiserslautern tätig. Als sein alter Lehrherr ihn rief, kehrte Heinrich Nobbers nach Koblenz zurück. Er wurde in der Apotheke am Jesuitenplatz gebraucht, denn der Sohn des Apothekers, der den Betrieb eigentlich übernehmen sollte, war im Krieg umgekommen. Heinrich Nobbers pachtete die Jesuiten-Apotheke von 1946 bis 1956.
Sehr zu seinem Leidwesen, erinnert sich Tochter Ilselotte, musste er später jedoch dem Schwiegersohn des Inhabers weichen. Inzwischen Vater von zwei Kindern suchte Heinrich Nobbers vergeblich nach einer anderen Anstellung als Apotheker. Aus dieser Situation heraus schlug er als Existenzgründer schließlich den Weg in die Selbstständigkeit ein.

... die auch schon vor 50 Jahren auf der Höhe ihrer Zeit war.

Nobbers hatte alle Eigenschaften, die einen erfolgreichen Unternehmer auszeichnen: Mut, Weitsicht, Tatkraft gepaart mit einer großen Portion Optimismus und Humor. In Koblenz war er lange auch in der Casinogesellschaft aktiv. Viele Apotheker und Apothekenhelferinnen hat er ausgebildet. Die Förderung des Nachwuchses ist auch heute noch ein fester Bestandteil der Firmenphilosophie der Schloss-Apotheke.
Gut ausgebildetes, treues Personal steht für die alteingesessene Apotheke. So wächst sie immer noch weiter – offen für die Anforderungen der Zeit.
Bis heute ist das erste Ladenlokal, das der Gründer für den Neuanfang wählte, der Standort der Schloss-Apotheke. In seinen Ausmaßen aber ist es mit der ersten Apotheke nicht mehr zu vergleichen.

Vor 50 jahren erhielt die Schloss-Apotheke ihre das Eckhaus prägende charakteristische Schaufensterfront.

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